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   BGH - VI ZR 1339/20   

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BGH - VI ZR 1339/20 (https://dejure.org/9999,136120)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21

    Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger;

    (a) Ein eigenständiger neuer Gefahrenkreis, der geeignet gewesen wäre, die Gefährdungshaftung entfallen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91 , juris [Schweinemast]; Senat, Urteil vom 18. November 2020 - 14 U 84/20 , nachgehend BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 1339/20, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen [Laternenmast]) oder eine Selbstgefährdung (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 33/90 , juris, Herausforderungsfall), liegen nicht vor, wie ausgeführt.
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